1,2-Dibrombenzol (CAS#583-53-9)
Gefahrensymbole | Xi – Reizend |
Risikocodes | 36/37/38 – Reizt Augen, Atemwege und Haut. |
Sicherheitsbeschreibung | S26 – Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und ärztlichen Rat einholen. S36 – Geeignete Schutzkleidung tragen. S37/39 – Geeignete Handschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen |
UN-Ausweise | UN 2711 |
WGK Deutschland | 3 |
TSCA | T |
HS-Code | 29036990 |
Gefahrenhinweis | Reizend |
Gefahrenklasse | 9 |
Verpackungsgruppe | III |
Einführung
O-Dibrombenzol ist eine organische Verbindung. Im Folgenden finden Sie eine Einführung in die Eigenschaften, Verwendungen, Herstellungsmethoden und Sicherheitsinformationen von o-Dibrombenzol:
Qualität:
- Aussehen: O-Dibrombenzol ist ein farbloser Kristall oder weißer Feststoff.
- Löslichkeit: O-Dibrombenzol ist in einigen organischen Lösungsmitteln wie Benzol und Alkohol löslich.
Verwenden:
- Organische elektronische Materialien: o-Dibrombenzol kann zur Herstellung organischer optoelektronischer Materialien, Flüssigkristallanzeigen usw. verwendet werden.
Verfahren:
Die Hauptherstellungsmethode für o-Dibrombenzol ist die Substitutionsreaktion von Brombenzol. Eine häufig verwendete Synthesemethode besteht darin, Benzol in einer Mischung aus Eisenbromid und Dimethylsulfoxid zu lösen und bei der geeigneten Temperatur zu reagieren, um o-Dibrombenzol zu erhalten.
Sicherheitsinformationen:
- O-Dibrombenzol hat eine gewisse Toxizität und spezifische Toxizitätsdaten müssen von Fall zu Fall bewertet werden.
- Tragen Sie bei der Verwendung von o-Dibrombenzol Handschuhe und Schutzbrille, um Ihre Haut und Augen zu schützen.
- Vermeiden Sie das Einatmen von o-Dibrombenzol-Dampf oder dessen Spritzer in Augen und Haut.
- Vermeiden Sie den Kontakt von o-Dibrombenzol mit starken Oxidationsmitteln, Entzündungen und hohen Temperaturen.
- Während der Verwendung und Lagerung sollten Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen beachtet werden, um eine gute Belüftung aufrechtzuerhalten.
- Bei der Entsorgung von Abfällen halten wir uns an die örtlichen Umweltgesetze und -vorschriften und ergreifen geeignete Maßnahmen zur Abfallentsorgung.