2-Bromacetophenon (CAS#70-11-1)
Gefahrensymbole | C – Ätzend |
Risikocodes | R34 – Verursacht Verätzungen R20/21/22 – Gesundheitsschädlich beim Einatmen, bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
Sicherheitsbeschreibung | S26 – Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und ärztlichen Rat einholen. S36/37/39 – Geeignete Schutzkleidung, Handschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen. S45 – Bei Unfall oder Unwohlsein sofort ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen). |
UN-Ausweise | UN 2645 6.1/PG 2 |
WGK Deutschland | 3 |
F-CODES DER FLUKA-MARKE | 8-19 |
TSCA | Ja |
HS-Code | 29143990 |
Gefahrenhinweis | Ätzend |
Gefahrenklasse | 6.1 |
Verpackungsgruppe | II |
Einführung
α-Bromacetophenon ist eine organische Verbindung. Im Folgenden finden Sie eine Einführung in die Eigenschaften, Verwendungszwecke, Zubereitungsmethoden und Sicherheitsinformationen von α-Bromacetophenon:
Qualität:
1. Aussehen: α-Bromacetophenon ist eine farblose oder gelbliche Flüssigkeit.
2. Löslichkeit: löslich in organischen Lösungsmitteln wie Ethanol und Ether.
Verwenden:
1. Zwischenprodukte der organischen Synthese: α-Bromacetophenon wird häufig als Zwischenprodukt der organischen Synthese verwendet, das zur Synthese organischer Verbindungen mit spezifischen Molekülstrukturen und -funktionen verwendet werden kann.
Verfahren:
Die Herstellungsmethode von α-Bromacetophenon kann durch die folgenden Schritte durchgeführt werden:
1. Acetophenon wird mit Bromwasserstoff umgesetzt, um Bromacetophenon herzustellen.
2. Die Reaktion wird unter alkalischen Bedingungen durchgeführt und das Bromacetophenon wird α-halogeniert, um α-Bromacetophenon zu erzeugen.
Sicherheitsinformationen:
1. α-Bromacetophenon ist reizend und sollte von Haut- und Augenkontakt ferngehalten werden.
2. Bei der Verwendung und Handhabung sollten Sicherheitsmaßnahmen wie Schutzhandschuhe, Schutzbrille und ein Laborkittel getragen werden.
3. Bei der Lagerung sollte es versiegelt, vor Licht geschützt, belüftet und fern von brennbaren Substanzen aufbewahrt werden.
4. Die Abfallentsorgung sollte den örtlichen Vorschriften und Vorschriften entsprechen.