2-Chlor-4-fluortoluol (CAS-Nr. 452-73-3)
Risikocodes | R10 – Entzündlich R36/37/38 – Reizt Augen, Atemwege und Haut. |
Sicherheitsbeschreibung | S16 – Von Zündquellen fernhalten. S26 – Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und ärztlichen Rat einholen. S36/37/39 – Geeignete Schutzkleidung, Handschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen. S36 – Geeignete Schutzkleidung tragen. |
UN-Ausweise | UN 1993 3/PG 3 |
WGK Deutschland | 3 |
HS-Code | 29039990 |
Gefahrenhinweis | Reizend/entzündlich |
Gefahrenklasse | 3 |
Verpackungsgruppe | III |
Einführung
2-Chlor-4-fluortoluol. Zu seinen Eigenschaften gehören:
1. Aussehen: 2-Chlor-4-fluortoluol ist eine farblose Flüssigkeit oder ein weißer Kristall.
2. Löslichkeit: löslich in unpolaren Lösungsmitteln wie Ethanol, Aceton und Ether, unlöslich in Wasser.
Seine Hauptanwendungen sind:
1. Chemische Zwischenprodukte: 2-Chlor-4-fluortoluol spielt als wichtiges Zwischenprodukt eine wichtige Rolle in der organischen Synthese.
2. Pestizid: Es wird auch als einer der Rohstoffe für Pestizide verwendet. Beispielsweise können daraus Pestizide und Herbizide hergestellt werden.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, 2-Chlor-4-fluortoluol herzustellen, von denen eine üblicherweise durch Fluorierung und Chlorierung genutzt wird. Im Allgemeinen kann 2-Chlor-4-fluortoluol schließlich durch Fluorierung mit einem Fluorierungsmittel (wie Fluorwasserstoff) an 2-Chlortoluol und anschließende Chlorierung mit einem Chlorierungsmittel (wie Aluminiumchlorid) erhalten werden.
Sicherheitsinformationen: 2-Chlor-4-fluortoluol ist unter normalen Verwendungsbedingungen im Allgemeinen relativ sicher
1. Toxizität: 2-Chlor-4-fluortoluol kann bestimmte Gesundheitsrisiken verursachen. Langfristige Exposition oder Einatmen kann zu Schäden am Zentralnervensystem, der Leber und den Nieren führen.
2. Explosivität: 2-Chlor-4-fluortoluol ist eine brennbare Flüssigkeit und sein Dampf kann ein brennbares Gemisch bilden. Es sollte von offenen Flammen und Wärmequellen ferngehalten und an einem kühlen, gut belüfteten Ort gelagert werden.
3. Persönlicher Schutz: Beim Umgang mit 2-Chlor-4-fluortoluol sollte geeignete persönliche Schutzausrüstung wie Handschuhe, Schutzbrille und Schutzkleidung getragen werden.