2-Chloropyridin-5-carbaldehyd (CAS# 23100-12-1)
Gefahrensymbole | Xi – Reizend |
Risikocodes | 36/37/38 – Reizt Augen, Atemwege und Haut. |
Sicherheitsbeschreibung | S26 – Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und ärztlichen Rat einholen. S36 – Geeignete Schutzkleidung tragen. |
WGK Deutschland | 3 |
HS-Code | 29333990 |
Gefahrenklasse | Reizend |
Einführung
6-Chlornicotinaldehyd (auch bekannt als 2,4,6-Chlorbenzoesäurealdehyd) ist eine organische Verbindung. Im Folgenden finden Sie eine Einführung in die Eigenschaften, Verwendungen, Zubereitungsmethoden und Sicherheitsinformationen von 6-Chlornicotinaldehyd:
Eigenschaften: 6-Chlornikotinaldehyd ist ein farbloses Kristall- oder weißes kristallines Pulver mit einem stechenden Geruch. Es hat einen mäßigen Antagonismus und kann in vielen organischen Lösungsmitteln wie Alkoholen, Ethern und Ketonen gelöst werden. Es ist in Wasser nahezu unlöslich, kann aber in organischen Lösungsmitteln gelöst werden.
Verwendung: 6-Chlornicotinaldehyd wird häufig als Reagens und Zwischenprodukt in der organischen Synthese verwendet. Es wird als Rohstoff für Pestizide, Herbizide und Fungizide in der Landwirtschaft verwendet.
Herstellungsmethode: 6-Chlornicotinaldehyd kann durch Reaktion von Benzoylchlorid und Aluminiumchlorid erhalten werden. Die Reaktionsbedingungen können bei Raumtemperatur durchgeführt werden. Die spezifische Synthesemethode ist wie folgt:
C6H5COCl + AlCl3 -> C6H4ClCOCl + HCl
C6H4ClCOCl + HCl -> C7H3Cl3O + CO2 + HCl
Sicherheitshinweise: 6-Chlornicotinaldehyd ist reizend, Kontakt mit Haut und Augen vermeiden. Bei der Verwendung sollten geeignete persönliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden, wie z. B. das Tragen von Handschuhen, Schutzbrillen und Schutzmasken. Vermeiden Sie es, während des Betriebs Dämpfe oder Staub einzuatmen. Befolgen Sie bei der Lagerung und Handhabung von 6-Chlornikotinal die entsprechenden sicheren Betriebsverfahren und bewahren Sie es sicher im dafür vorgesehenen Behälter auf. Bei der Entsorgung von Abfällen sollte dieser gemäß den örtlichen Vorschriften ordnungsgemäß entsorgt werden.