2-(Trifluormethyl)thiazol-4-carbonsäure (CAS# 915030-08-9)
Gefahrensymbole | Xn – Schädlich |
Risikocodes | 22 – Gesundheitsschädlich beim Verschlucken |
WGK Deutschland | 3 |
Gefahrenklasse | Reizend |
Einführung
2-(Trifluormethyl)thiazol-4-carbonsäure ist eine organische Verbindung mit der chemischen Formel C5H2F3NO2S. Seine Art, Verwendung, Formulierung und Sicherheitsinformationen werden nachstehend beschrieben.
Natur:
2-(Trifluormethyl)thiazol-4-carbonsäure ist ein weißer kristalliner Feststoff. Es kann in einigen organischen Lösungsmitteln wie Dimethylsulfamid (DMSO) und Schwefelkohlenstoff (CS2) gelöst werden, ist jedoch in Wasser unlöslich. Sein Schmelzpunkt liegt bei etwa 220–223 °C.
Verwenden:
2-(Trifluormethyl)thiazol-4-carbonsäure ist ein häufig verwendetes Zwischenprodukt in der organischen Synthese. Es kann zur Synthese einiger bioaktiver Verbindungen im medizinischen Bereich verwendet werden, beispielsweise Arzneimittel und Pestizide. Darüber hinaus kann es auch als synthetischer Rohstoff für Farbstoffe und lichtempfindliche Substanzen verwendet werden.
Verfahren:
Die Herstellung von 2-(Trifluormethyl)thiazol-4-carbonsäure erfolgt im Allgemeinen durch die Reaktion von Methylsulfid und Cyanomethan. Die spezifischen Schritte sind wie folgt: Zuerst wird 2-Amino-1,3-thiazol mit Trifluoracetaldehyd umgesetzt, um 2-(Trifluormethyl)-1,3-thiazol zu erzeugen; Anschließend wird das erhaltene 2-(Trifluormethyl)-1,3-thiazol mit Cyanomethan umgesetzt, um das Zielprodukt 2-(Trifluormethyl)thiazol-4-carbonsäure zu erzeugen.
Sicherheitsinformationen:
Die Toxizität und Gefahr von 2-(Trifluormethyl)thiazol-4-carbonsäure wurde nicht umfassend untersucht. Da es sich jedoch um eine Chemikalie handelt, sollten allgemeine Sicherheitspraktiken befolgt werden, z. B. das Tragen geeigneter Schutzausrüstung (z. B. Brillen, Handschuhe und Laborkittel) und die Handhabung in einem gut belüfteten Bereich. Nach Kontakt mit dieser Verbindung sollte die betroffene Stelle umgehend mit Wasser und Seife gereinigt werden. Suchen Sie bei Bedarf ärztlichen Rat für die weitere Behandlung ein.