3-Nitrophenylhydrazinhydrochlorid (CAS# 636-95-3)
Risikocodes | R20/21/22 – Gesundheitsschädlich beim Einatmen, bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. R36/37/38 – Reizt Augen, Atemwege und Haut. |
Sicherheitsbeschreibung | S26 – Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und ärztlichen Rat einholen. S37/39 – Geeignete Handschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen S36 – Geeignete Schutzkleidung tragen. |
UN-Ausweise | 2811 |
WGK Deutschland | 3 |
Gefahrenklasse | 6.1 |
Verpackungsgruppe | III |
Einführung
3-Nitrophenylhydrazinhydrochlorid ist eine anorganische Verbindung mit der chemischen Formel C6H7N3O2 · HCl. Es ist ein gelbes kristallines Pulver.
3-Nitrophenylhydrazinhydrochlorid hat folgende Eigenschaften:
-Der Schmelzpunkt liegt bei etwa 195-200°C.
-kann in Wasser gelöst werden, hohe Löslichkeit.
-Es ist eine schädliche Substanz, die für den menschlichen Körper eine gewisse Toxizität hat.
Die Hauptanwendung von 3-Nitrophenylhydrazinhydrochlorid ist die Verwendung als Zwischenprodukt in der organischen Synthese. Es kann mit anderen Verbindungen reagieren und verschiedene organische Verbindungen bilden.
Das Verfahren zur Herstellung von 3-Nitrophenylhydrazinhydrochlorid besteht hauptsächlich darin, 3-Nitrophenylhydrazin mit Salzsäure umzusetzen. Das 3-Nitrophenylhydrazin wird zunächst unter sauren Bedingungen gelöst, dann wird Salzsäure zugegeben und die Reaktion wird eine Zeit lang gerührt. Schließlich wird das Produkt ausgefällt und gewaschen, um 3-Nitrophenylhydrazinhydrochlorid zu ergeben.
Bei der Verwendung und Handhabung von 3-Nitrophenylhydrazinhydrochlorid müssen Sie die folgenden Sicherheitshinweise beachten:
-Aufgrund seiner Toxizität ist das Tragen geeigneter persönlicher Schutzausrüstung wie Handschuhe und Schutzbrille erforderlich.
- Vermeiden Sie das Einatmen des Staubs oder der Lösung sowie den Kontakt mit Haut und Augen.
-Achten Sie bei der Handhabung und Lagerung auf Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen.
-Nach Gebrauch sollte der Abfall gemäß den Umweltvorschriften entsorgt werden. Es sind angemessene Arbeitshygienemaßnahmen einzuhalten.