3-Phenylprop-2-innitril (CAS-Nr. 935-02-4)
Gefahrensymbole | T – Giftig |
Risikocodes | 25 – Giftig beim Verschlucken |
Sicherheitsbeschreibung | 45 – Bei Unfall oder Unwohlsein sofort ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen). |
UN-Ausweise | UN 2811 6.1 / PGIII |
WGK Deutschland | 3 |
RTECS | UE0220000 |
Einführung
3-Phenylprop-2-innitril ist eine organische Verbindung mit der chemischen Formel C9H7N. Im Folgenden finden Sie eine Beschreibung seiner Beschaffenheit, Verwendung, Zubereitung und Sicherheitsinformationen:
Natur:
1. Aussehen: 3-Phenylprop-2-innitril ist eine farblose bis hellgelbe Flüssigkeit.
2. Schmelzpunkt: ca. -5°C.
3. Siedepunkt: ca. 220°C.
4. Dichte: ca. 1,01 g/cm.
5. Löslichkeit: 3-Phenylprop-2-innitril ist in den meisten organischen Lösungsmitteln wie Ethern, Alkoholen und Ketonen löslich.
Verwenden:
1. als Zwischenprodukt in der organischen Synthese: 3-Phenylprop-2-innitril kann zur Synthese anderer organischer Verbindungen wie aromatischer Verbindungen, Nitrilverbindungen usw. verwendet werden.
2. Materialwissenschaft: Sie kann zur Polymersynthese und funktionellen Modifikation verwendet werden, um die Eigenschaften von Polymeren zu verändern.
Verfahren:
3-Phenylprop-2-innitril wird durch Reaktion einer Phenylnitroverbindung mit Natriumcyanid hergestellt. Zu den konkreten Schritten gehören:
1. Die Phenylnitroverbindung wird unter alkalischen Bedingungen mit Natriumcyanid umgesetzt.
2. Das bei der Reaktion entstehende 3-Phenylprop-2-innitril wird durch Extraktion und destillative Reinigung gewonnen.
Sicherheitsinformationen:
1. 3-Phenylprop-2-ynenitril sollte an einem gut belüfteten Ort betrieben werden, wobei das Einatmen von Dampf oder der Kontakt mit Haut und Augen vermieden werden muss.
2. Es kann Haut- und Augenreizungen hervorrufen. Spülen Sie es daher sofort nach dem Kontakt mit Wasser ab.
3. Tragen Sie bei der Arbeit geeignete persönliche Schutzausrüstung wie Schutzbrillen, Handschuhe und Laborkittel.
4. 3-Phenylprop-2-innitril sollte in einem verschlossenen Behälter, fern von offenem Feuer und hohen Temperaturen, gelagert werden.
5. Bei der Entsorgung von Abfällen sollten die örtlichen Entsorgungsvorschriften befolgt werden.