4-Amino-2-(trifluormethyl)benzonitril (CAS-Nr. 654-70-6)
Risikocodes | R22 – Gesundheitsschädlich beim Verschlucken R43 – Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich R36/37/38 – Reizt Augen, Atemwege und Haut. R20/21/22 – Gesundheitsschädlich beim Einatmen, bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
Sicherheitsbeschreibung | S36 – Geeignete Schutzkleidung tragen. S45 – Bei Unfall oder Unwohlsein sofort ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen). S37/39 – Geeignete Handschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen S26 – Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und ärztlichen Rat einholen. |
UN-Ausweise | 3439 |
WGK Deutschland | 3 |
HS-Code | 29049090 |
Gefahrenhinweis | Giftig |
Gefahrenklasse | 6.1 |
Verpackungsgruppe | III |
Einführung
4-Amino-2-trifluormethylbenzonitril ist eine organische Verbindung.
Löslichkeit: Es kann in einigen organischen Lösungsmitteln (wie Ethanol, Methylenchlorid usw.) gelöst werden.
Es kann als Zwischenprodukt bei der Synthese anderer organischer Verbindungen, bei der Herstellung von Glyphosat, Chlorchlor und anderen Pestiziden verwendet werden und kann auch zur Synthese einiger bioaktiver Moleküle verwendet werden.
Herstellungsmethode: Die Herstellungsmethode von 4-Amino-2-trifluormethylbenzonitril erfolgt im Allgemeinen durch chemische Reaktion. Eine häufig verwendete Herstellungsmethode ist die Synthese durch Cyanidierungsreaktion, bei der Trifluormethylbenzoesäure mit Natriumcyanid umgesetzt wird und anschließend einer Reduktionsreaktion unterzogen wird, um das Zielprodukt zu erhalten.
Sicherheitshinweise: Bei der Verwendung von 4-Amino-2-trifluormethylbenzonitril sollten Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden, z. B. das Tragen von Schutzhandschuhen und einer Schutzbrille. Vermeiden Sie das Einatmen der Dämpfe oder des Staubs und halten Sie sich von offenen Flammen und hohen Temperaturen fern. Während der Lagerung sollte es an einem trockenen und belüfteten Ort, fern von Oxidationsmitteln und Säuren, aufbewahrt werden. Bei versehentlichem Kontakt oder Verschlucken sofort einen Arzt aufsuchen. Bei der Entsorgung von Abfällen sollten diese gemäß den von der örtlichen Regierung vorgeschriebenen Methoden entsorgt werden.