4-Nitrobenzoylchlorid (CAS#122-04-3)
Gefahrensymbole | C – Ätzend |
Risikocodes | R34 – Verursacht Verätzungen |
Sicherheitsbeschreibung | S26 – Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und ärztlichen Rat einholen. S36/37/39 – Geeignete Schutzkleidung, Handschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen. S45 – Bei Unfall oder Unwohlsein sofort ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen). |
Einführung
Nitrobenzoylchlorid, chemische Formel C6H4(NO2)COCl, ist eine hellgelbe Flüssigkeit mit stechendem Geruch. Im Folgenden finden Sie eine Beschreibung der Beschaffenheit, Verwendung, Zubereitung und Sicherheitsinformationen von Nitrobenzoylchlorid:
Natur:
1. Aussehen: Nitrobenzoylchlorid ist eine hellgelbe Flüssigkeit.
2. Geruch: ein stechender Geruch.
3. Löslichkeit: löslich in organischen Lösungsmitteln wie Ether und chlorierten Kohlenwasserstoffen, schwer löslich in Wasser.
4. Stabilität: Bei Raumtemperatur relativ stabil, reagiert jedoch heftig mit Wasser und Säure.
Verwenden:
1. Nitrobenzoylchlorid kann als Rohstoff für die organische Synthese und zur Herstellung anderer organischer Verbindungen verwendet werden.
2. kann zur Herstellung von Fluoreszenzfarbstoffen, Farbstoffzwischenprodukten und anderen Chemikalien verwendet werden.
3. Aufgrund seiner hohen Reaktivität kann es für aromatische Acylchlorid-Substitutionsreaktionen in der organischen Synthese verwendet werden.
Zubereitungsmethode:
Die Herstellung von Nitrobenzoylchlorid kann durch Umsetzung von Nitrobenzoesäure mit Thionylchlorid in kaltem Tetrachlorkohlenstoff und anschließende Reinigung der Reaktionsflüssigkeit durch Destillation erfolgen.
Sicherheitsinformationen:
1. Nitrobenzoylchlorid ist reizend. Vermeiden Sie direkten Kontakt mit Haut und Augen.
2. Zum Tragen von Schutzhandschuhen, Brillen und Laborkitteln sowie anderer Schutzausrüstung.
3. sollte an einem gut belüfteten Ort betrieben werden, um das Einatmen der Dämpfe zu vermeiden.
4. Vermeiden Sie heftige Reaktionen mit Wasser, Säure usw., die zu Bränden oder Explosionen führen können.
5. Abfälle sind in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften zu entsorgen und dürfen nicht nach Belieben in die Umwelt gelangen.