4,4′-Diphenylmethandiisocyanat (CAS#101-68-8)
Risikocodes | R42/43 – Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. R36/37/38 – Reizt Augen, Atemwege und Haut. R20 – Gesundheitsschädlich beim Einatmen R48/20 - R40 – Begrenzte Hinweise auf eine krebserzeugende Wirkung |
Sicherheitsbeschreibung | S45 – Bei Unfall oder Unwohlsein sofort ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen). S36/37 – Geeignete Schutzkleidung und Handschuhe tragen. S23 – Dampf nicht einatmen. |
UN-Ausweise | 2206 |
WGK Deutschland | 1 |
RTECS | NQ9350000 |
TSCA | Ja |
HS-Code | 29291090 |
Gefahrenhinweis | Giftig/ätzend/tränenfördernd/feuchtigkeitsempfindlich |
Gefahrenklasse | 6.1 |
Verpackungsgruppe | II |
Toxizität | LD50 oral bei Kaninchen: > 5000 mg/kg LD50 dermal Kaninchen > 9000 mg/kg |
Einführung
Diphenylmethan-4,4′-diisocyanat, auch bekannt als MDI. Es ist eine organische Verbindung und gehört zu den Benzodiisocyanatverbindungen.
Qualität:
1. Aussehen: MDI ist ein farbloser oder hellgelber Feststoff.
2. Löslichkeit: MDI ist in organischen Lösungsmitteln wie chlorierten Kohlenwasserstoffen und aromatischen Kohlenwasserstoffen löslich.
Verwenden:
Es wird als Rohstoff für Polyurethan-Compounds verwendet. Es kann mit Polyether- oder Polyurethanpolyolen reagieren und Polyurethanelastomere oder -polymere bilden. Dieses Material hat ein breites Anwendungsspektrum unter anderem im Baugewerbe, in der Automobilindustrie, bei Möbeln und Schuhen.
Verfahren:
Das Verfahren zur Herstellung von Diphenylmethan-4,4′-diisocyanat besteht hauptsächlich darin, Anilin mit Isocyanat zu reagieren, um Isocyanat auf Anilinbasis zu erhalten, und anschließend eine Diazotierungsreaktion und Denitrifizierung durchzuführen, um das Zielprodukt zu erhalten.
Sicherheitsinformationen:
1. Kontakt vermeiden: Vermeiden Sie direkten Hautkontakt und seien Sie mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung wie Handschuhen, Schutzbrillen und Schutzkleidung ausgestattet.
2. Belüftung: Sorgen Sie während des Betriebs für gute Belüftungsbedingungen.
3. Lagerung: Bei der Lagerung sollte es versiegelt und von Feuerquellen, Wärmequellen und Orten ferngehalten werden, an denen Zündquellen auftreten.
4. Abfallentsorgung: Abfälle sollten ordnungsgemäß behandelt und entsorgt und nicht nach Belieben abgeladen werden.
Beim Umgang mit chemischen Substanzen sollten diese in strikter Übereinstimmung mit den Arbeitsabläufen und Sicherheitsrichtlinien des Labors sowie in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften gehandhabt werden.