Cbz-L-Glutaminsäure-1-benzylester (CAS# 3705-42-8)
Einführung
Z-Glu-OBzl (Z-Glu-OBzl) ist eine organische Verbindung, die häufig als Schutzgruppe für Aminosäuren verwendet wird. Im Folgenden finden Sie eine Beschreibung der Eigenschaften, Verwendungszwecke, Zubereitung und Sicherheitsinformationen der Verbindung:
Natur:
-Molekülformel: C17H17NO4
-Molekulargewicht: 303,32 g/mol
-Aussehen: Weißes kristallines Pulver
-Schmelzpunkt: 84-85°C
-Löslichkeit: Löslich in organischen Lösungsmitteln wie Dimethylsulfoxid und Dimethylformamid
- Die Cbz-Schutzgruppe kann durch einen Palladiumhydrid-Katalysator unter sauren Bedingungen entfernt werden
Verwenden:
- Z-Glu-OBzl ist eine Schutzgruppe der Glutaminsäure (Glu), die bei der Synthese von Aminosäurederivaten, Polypeptiden und Proteinen verwendet werden kann.
- Als Schutzgruppe für Aminosäuren in synthetischen organischen Verbindungen kann es die Aminogruppe der Glutaminsäure schützen, verhindern, dass sie durch unspezifische Reaktionen beeinträchtigt wird, und bei Bedarf die Entfernung erleichtern.
Zubereitungsmethode:
-Die Herstellung von Z-Glu-OBzl umfasst normalerweise einen mehrstufigen Prozess und beinhaltet eine Reihe chemischer Reaktionen. Eine der gängigen Methoden besteht darin, zunächst die Carboxylgruppe der Glutaminsäure als t-Butoxycarbonylester (Boc) und dann die Aminogruppe als Cbz zu schützen. Schließlich entsteht durch Reaktion mit Benzylchlorformiat das gewünschte Produkt Z-Glu-OBzl.
Sicherheitsinformationen:
- Z-Glu-OBzl sollte als reizende Verbindung behandelt werden und direkten Kontakt mit Haut und Augen vermeiden.
-Bei der Verwendung im Labor müssen korrekte Sicherheitsverfahren befolgt werden, einschließlich des Tragens von Schutzbrillen, Handschuhen und Laborkitteln.
-Das Einatmen oder Verschlucken der Verbindung sollte vermieden werden und während der Lagerung sollten Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen ergriffen werden.
-Die Masse sollte während der Verarbeitung in einer gut belüfteten Umgebung aufbewahrt werden und Abfälle sollten gemäß den örtlichen Vorschriften ordnungsgemäß entsorgt werden.