FMOC-NLE-OH (CAS# 77284-32-3)
Sicherheitsbeschreibung | S22 – Staub nicht einatmen. S24/25 – Kontakt mit Haut und Augen vermeiden. |
WGK Deutschland | 3 |
HS-Code | 2924 29 70 |
Gefahrenklasse | Reizend |
Einführung
N-Fmoc-L-Norleucin (Fmoc-L-Norleucin) ist ein Aminosäurederivat. Es hat die folgenden Eigenschaften:
1. Aussehen: Fmoc-L-Norleucin ist ein weißer bis gelblicher Feststoff.
2. Löslichkeit: Es löst sich gut in einigen organischen Lösungsmitteln (wie Methanol, Dichlormethan und Dimethylthionamid).
3. Stabilität: Die Verbindung kann bei Raumtemperatur über einen langen Zeitraum stabil gelagert werden.
Fmoc-L-Norleucin hat viele Anwendungen in der Biochemie und organischen Synthese:
1. Peptidsynthese: Es wird häufig in der Festphasensynthese und der Flüssigphasensynthese als eine der Aminosäureeinheiten zum Aufbau von Polypeptidketten verwendet.
2. Proteinforschung: Fmoc-L-Norleucin kann zur Untersuchung der Proteinstruktur und -funktion sowie für die damit verbundene gentechnische Forschung verwendet werden.
3. Arzneimittelentwicklung: Die Verbindung kann als Ausgangsmaterial für das Design und die Synthese von Arzneimittelkandidaten verwendet werden.
Die Herstellungsmethode von Fmoc-L-Norleucin wird im Allgemeinen durch organische Synthese realisiert. Ein üblicher Syntheseweg ist die Reaktion von Norleucin mit Fmoc-Carbamat unter basischen Bedingungen.
Was die Sicherheitsinformationen betrifft, ist Fmoc-L-Norleucin unter allgemeinen Betriebsbedingungen relativ sicher, die folgenden Punkte müssen jedoch dennoch beachtet werden:
1. Kontakt mit Haut und Augen vermeiden: Tragen Sie geeignete persönliche Schutzausrüstung, wie Laborhandschuhe und Schutzbrille.
2. Einatmen oder Verschlucken vermeiden: Während des Betriebs sollte für eine gute Belüftung gesorgt werden, um Staubentwicklung zu vermeiden. Bei Einatmen oder Verschlucken sofort einen Arzt aufsuchen.
3. Lagerung und Handhabung: Fmoc-L-Norleucin sollte an einem trockenen, kühlen Ort, entfernt von brennbaren Stoffen, gelagert werden. Bei der Entsorgung von Abfällen sind die einschlägigen Umweltvorschriften einzuhalten.