Maropitant Citrat (CAS# 359875-09-5)
Risikocodes | R41 – Gefahr schwerer Augenschäden R42/43 – Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. R36/37/38 – Reizt Augen, Atemwege und Haut. R25 – Giftig beim Verschlucken |
Sicherheitsbeschreibung | S26 – Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und ärztlichen Rat einholen. S39 – Augen-/Gesichtsschutz tragen. S45 – Bei Unfall oder Unwohlsein sofort ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen). S36/37 – Geeignete Schutzkleidung und Handschuhe tragen. S22 – Staub nicht einatmen. |
UN-Ausweise | UN 3284 6.1/PG 3 |
WGK Deutschland | 1 |
RTECS | GE7350000 |
F-CODES DER FLUKA-MARKE | 9 |
Einführung
Maropitancitrat (Malachitgrüncitrat) ist eine häufig verwendete Citratverbindung mit den folgenden Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten:
Qualität:
Das Aussehen ist grünes kristallines Pulver;
Löslich in Wasser, schwer löslich in Alkohollösungsmitteln;
Es ist unter sauren Bedingungen stabil, zersetzt sich jedoch leicht unter alkalischen Bedingungen;
Verwenden:
Maropitancitrat wird hauptsächlich als biologischer Farbstoff und Indikator verwendet.
In histologischen Studien kann es zur Färbung spezifischer Zell- oder Gewebestrukturen zur leichteren Beobachtung und Analyse eingesetzt werden;
Verfahren:
Maropitancitrat wird üblicherweise durch Reaktion von Maropitan (Malachitgrün) mit Zitronensäure hergestellt. Zuerst wird Zitronensäure zu einer geeigneten Menge Wasser gegeben, um eine Zitronensäurelösung herzustellen, und dann wird nach und nach eine Suspension von Maropitant, gelöst in einem Alkohollösungsmittel, zugegeben. Nach Beendigung der Reaktion wird durch Filtration oder Kristallisation Maropitancitrat gewonnen.
Sicherheitsinformationen:
Maropitancitrat wirkt auf den Menschen toxisch, ist krebserregend und erbgutverändernd;
Direkter Hautkontakt und Einatmen sollten bei der Handhabung vermieden werden und es muss geeignete persönliche Schutzausrüstung getragen werden;
Es sollte ordnungsgemäß gelagert werden, um den Kontakt mit Oxidationsmitteln und organischen Stoffen zu vermeiden und so brennbare oder explosive Gemische zu bilden.
Abfälle sollten gemäß den örtlichen Vorschriften und Vorschriften entsorgt werden und nicht nach Belieben in die Umwelt gelangen.